Neue Verordnung erlaubt den Verzehr invasiver Krebsarten in Salzburger Gastronomie

In einer bahnbrechenden Entscheidung dürfen ab dem 1. September Marmorkrebse, Signalkrebse und Kamberkrebse auf den Speisekarten der Salzburger Gastronomiebetriebe erscheinen. Die Salzburger Landesregierung hat eine Verordnung erlassen, die es ermöglicht, diese invasiven Arten zu verzehren. Hintergrund dieser Entscheidung ist nicht nur die kulinarische Vielfalt, sondern auch der Schutz heimischer Gewässer vor weiterer Ausbreitung dieser fremden Organismen.

Einheimische Ökosysteme bedroht: Die Ausbreitung invasiver Krebsarten

Vor etwa fünf Jahren tauchten erstmals Marmorkrebse im Karlsbader Weiher in Salzburg-Liefering auf. Seitdem haben sich diese Krebse in dem Gewässer vermehrt, was zu einem ökologischen Problem geführt hat. Invasive Arten, die in Gebieten auftauchen, in denen sie normalerweise nicht heimisch sind, können einheimische Tiere und Pflanzen verdrängen und die ökologische Balance stören. Besonders bedenklich ist, dass Marmorkrebse sich ohne Männchen fortpflanzen können und somit schon ein einzelnes Individuum ausreicht, um ein ganzes Gewässer langfristig zu besiedeln und heimische Krebsarten zu gefährden.

Verantwortungsvoller Umgang: Die „Krebsarten-Managementverordnung“

Die neue Verordnung, auch bekannt als „Krebsarten-Managementverordnung“, bringt jedoch strenge Regeln mit sich, um die Kontrolle über die Verbreitung dieser Krebsarten zu gewährleisten. Personen, die für die Bewirtschaftung von Fischgewässern verantwortlich sind oder von ihnen beauftragt wurden, dürfen Marmorkrebse, Signalkrebse und Kamberkrebse fangen und an Gastronomiebetriebe verkaufen. Voraussetzung hierfür ist eine fischereifachliche Qualifikation, um sicherzustellen, dass die Handhabung der Krebse verantwortungsvoll erfolgt.

Schutz der heimischen Gewässer: Kontrollierter Verzehr als Lösungsansatz

Die Verordnung sieht vor, dass die gefangenen Krebse unmittelbar nach dem Fang in fest verschlossenen Behältern aufbewahrt werden müssen. Zudem müssen sie nach Anlieferung in der Gastronomie umgehend getötet werden. Geschäftstreibende haben die Möglichkeit, die Lebewesen lebendig zu transportieren und aufzubewahren, jedoch nur innerhalb des politischen Bezirks, in dem sie gefangen wurden, oder in den angrenzenden Salzburger Bezirken. Dies dient der Vermeidung einer weiteren Verbreitung in andere Gebiete.

Langfristige Strategie und Beobachtung

Die „Krebsarten-Managementverordnung“ wird für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig sein. Während dieser Zeit sollen die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die heimischen Gewässer und die ökologische Balance genau beobachtet werden. Damit möchte die Salzburger Landesregierung nicht nur die kulinarische Vielfalt erweitern, sondern auch sicherstellen, dass die Ausbreitung invasiver Krebsarten unter Kontrolle bleibt und die heimischen Ökosysteme geschützt werden.

 

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